Selbstständige & Freiberufler

Steuerberater für Selbstständige und Freiberufler

EÜR, Umsatzsteuer und Einkommensteuer für Selbstständige und Freiberufler: Belege hochladen, wir erledigen den Rest.

Kurz erklärt

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100 % digitalDATEV Unternehmen online
BundesweitKanzleisitz in Maintal
  • Die Steuerberatung Ferhat Sarac betreut Selbstständige, Freiberufler und Einzelunternehmer bundesweit digital über DATEV Unternehmen online. Der Kanzleisitz ist in Maintal.
  • Wir übernehmen die laufende Buchhaltung, die Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die Einnahmen-Überschuss-Rechnung und die Einkommensteuererklärung mit Anlage S oder Anlage G.
  • Die laufende Betreuung bieten wir ab 100.000 € Jahresumsatz an. Für kleinere Betriebe und Gründer verweisen wir auf passende Einzelangebote.

Sie suchen einen Steuerberater und möchten direkt starten? Dann schildern Sie uns Ihre Lage in wenigen Angaben: Mandantenfragebogen ausfüllen. Wir melden uns mit einer Einschätzung, ob und wie wir Sie betreuen können.

Steuerberater für Selbstständige: Was übernimmt die Kanzlei?

Wir übernehmen alle wiederkehrenden steuerlichen Pflichten Ihres Betriebs, vom Beleg bis zum Steuerbescheid. Welche Aufgaben im Einzelnen anfallen, hängt davon ab, ob Sie freiberuflich oder gewerblich tätig sind.

AufgabeRechtsgrundlageMehr dazu
Laufende Buchhaltung§ 4 Abs. 3 EStG, § 141 AOBuchhaltung
Umsatzsteuer-Voranmeldung und Jahreserklärung§ 18 UStGUmsatzsteuer
Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Anlage EÜR)§ 4 Abs. 3 EStG, § 60 Abs. 4 EStDVBuchhaltung
Einkommensteuererklärung mit Anlage S oder G§ 25 EStGEinkommensteuer
Prüfung der Vorauszahlungsbescheide§ 37 EStG, § 19 GewStGsiehe unten

Steuerberater: Freiberufler oder Gewerbetreibender, was ist der Unterschied?

Freiberufler erzielen Einkünfte aus selbständiger Arbeit nach § 18 EStG und zahlen keine Gewerbesteuer. Gewerbetreibende erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG und sind gewerbesteuerpflichtig. Die Einordnung entscheidet über Anmeldung, Steuererklärung und Buchführungspflicht.

Zu den freien Berufen gehören nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit sowie die dort genannten Katalogberufe, etwa Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten, Journalisten, Dolmetscher und „ähnliche Berufe“. Gerade bei ähnlichen Berufen, zum Beispiel in der IT oder in der Beratung, ist die Abgrenzung oft nicht eindeutig. Das Finanzamt beurteilt sie anhand Ihrer Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Freier BerufGewerbe
EinkunftsartSelbständige Arbeit, § 18 EStGGewerbebetrieb, § 15 EStG
Anlage zur EinkommensteuererklärungAnlage SAnlage G
Gewerbesteuerneinja, Freibetrag 24.500 € (§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG), Anrechnung auf die Einkommensteuer bis zum Vierfachen des Messbetrags (§ 35 EStG)
Buchführungspflicht nach § 141 AOnein, EÜR unabhängig von der Höhe des Gewinns möglichab mehr als 800.000 € Umsatz oder mehr als 80.000 € Gewinn, nach Mitteilung des Finanzamts

Bei Einzelkaufleuten im Handelsregister kann sich die Pflicht zur Bilanz auch aus dem Handelsrecht ergeben (§ 140 AO, § 238 HGB). Davon befreit sind Einzelkaufleute, die an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen nicht mehr als 800.000 € Umsatzerlöse und 80.000 € Jahresüberschuss haben (§ 241a HGB).

EÜR beim Steuerberater: Was gehört dazu?

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt Ihren Gewinn als Differenz zwischen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 3 EStG). Sie wird als Anlage EÜR elektronisch an das Finanzamt übermittelt (§ 60 Abs. 4 EStDV). Grundlage ist eine laufend und vollständig geführte Buchhaltung.

Zur EÜR gehören neben den laufenden Einnahmen und Ausgaben auch das Anlageverzeichnis mit den Abschreibungen, die private Nutzung von Fahrzeugen, Entnahmen und Einlagen sowie die Umsatzsteuer, die bei der EÜR im Jahr der Zahlung als Einnahme oder Ausgabe erfasst wird. Wie wir die laufenden Belege verarbeiten, beschreibt die Seite Buchhaltung.

Steuerberater für Einzelunternehmer: Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Vorauszahlungen

Als Einzelunternehmer haben Sie drei wiederkehrende Pflichten: die Einkommensteuererklärung für das Jahr, die Umsatzsteuer-Voranmeldungen im Monat oder Quartal und die Vorauszahlungen. Alle drei hängen zusammen.

Einkommensteuererklärung mit Anlage S oder G

Wer Gewinneinkünfte erzielt, muss die Einkommensteuererklärung elektronisch übermitteln (§ 25 Abs. 4 EStG). Der Gewinn aus der EÜR fließt in die Anlage S oder die Anlage G. Ohne Steuerberater gilt eine Frist von sieben Monaten nach Ablauf des Jahres (§ 149 Abs. 2 AO). Ist ein Steuerberater beauftragt, läuft die Frist bis Ende Februar des übernächsten Jahres (§ 149 Abs. 3 AO). Für das Jahr 2025 ist das der 1. März 2027, weil der 28. Februar 2027 ein Sonntag ist (§ 108 Abs. 3 AO). Mehr dazu auf der Seite Einkommensteuer.

Umsatzsteuer-Voranmeldung

Die Voranmeldung ist bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums zu übermitteln, die Zahlung ist am selben Tag fällig (§ 18 Abs. 1 UStG). Regelfall ist das Quartal. Lag die Umsatzsteuer im Vorjahr über 9.000 €, melden Sie monatlich. Bei nicht mehr als 2.000 € kann das Finanzamt von der Voranmeldung befreien (§ 18 Abs. 2 UStG). Wer neu gründet, meldet im ersten und zweiten Jahr grundsätzlich monatlich. Für die Jahre 2021 bis 2026 richtet sich der Zeitraum bei Gründern stattdessen nach der voraussichtlichen Steuer des laufenden Jahres (§ 18 Abs. 2 Satz 6 UStG). Einzelheiten finden Sie unter Umsatzsteuer.

Vorauszahlungen auf Einkommensteuer und Gewerbesteuer

Einkommensteuer-Vorauszahlungen sind am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig (§ 37 Abs. 1 EStG). Sie werden nur festgesetzt, wenn sie mindestens 400 € im Jahr und 100 € je Termin betragen (§ 37 Abs. 5 EStG). Gewerbetreibende zahlen zusätzlich Gewerbesteuer-Vorauszahlungen am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (§ 19 Abs. 1 GewStG).

Beispiel: Nach dem ersten erfolgreichen Jahr kommt mit dem Steuerbescheid oft beides zugleich, die Nachzahlung für das Vorjahr und die Vorauszahlungen für das laufende Jahr. Die Vorauszahlungen bemessen sich grundsätzlich nach der letzten Veranlagung, das Finanzamt kann sie aber an die voraussichtliche Steuer anpassen (§ 37 Abs. 3 EStG). Ändert sich Ihr Gewinn deutlich, beantragen wir die Anpassung, damit Ihre Liquidität planbar bleibt.

Online-Steuerberater für Selbstständige: Wie läuft die Zusammenarbeit?

Die Zusammenarbeit läuft vollständig digital und ist damit bundesweit möglich. Grundlage ist DATEV Unternehmen online: Sie laden Rechnungen und Belege hoch, Ihre Kontoumsätze werden angebunden, wir buchen in der Kanzlei. Gespräche führen wir per Telefon oder Video-Call, auf Wunsch auch in der Kanzlei in Maintal.

Auswertungen stellen wir Ihnen digital bereit. Den Ablauf im Detail beschreibt die Seite Online-Steuerberater.

Brauche ich als Selbstständiger einen Steuerberater?

Eine Pflicht, einen Steuerberater zu beauftragen, gibt es nicht. Sie können Buchhaltung und Erklärungen selbst erstellen. Ob sich ein Steuerberater lohnt, hängt vom Umfang Ihres Betriebs ab und davon, wie viel Zeit Sie selbst in Steuerfragen stecken möchten.

Ein Steuerberater lohnt sich vor allem, wenn mehrere dieser Punkte zutreffen:

  • Ihr Umsatz liegt bei 100.000 € im Jahr oder darüber, und die Zahl der Belege wächst.
  • Sie beschäftigen Mitarbeiter, kaufen im Ausland ein oder erbringen Leistungen an Kunden im Ausland.
  • Sie investieren in Fahrzeuge, Technik oder Räume und wollen Abschreibungen und Privatanteile korrekt erfassen.
  • Ihre Vorauszahlungen passen nicht mehr zu Ihrem tatsächlichen Gewinn.
  • Sie überlegen, Ihr Einzelunternehmen in eine GmbH zu überführen. Die Folgen beschreibt der Beitrag Einzelunternehmen in GmbH umwandeln, durchgerechnet werden Varianten in der Gestaltungsberatung.

Unsere laufende Betreuung richtet sich an Betriebe ab 100.000 € Jahresumsatz. Liegt Ihr Umsatz darunter, finden Sie auf der Seite Kleinunternehmerregelung die aktuellen Grenzen und Hinweise zur eigenen Buchhaltung. Gründer können auf der Seite Existenzgründung das Starterpaket zum Festpreis von 400 € buchen, mit Beratung zur Rechtsform, steuerlicher Registrierung und Software-Empfehlung.

EÜR ohne Steuerberater: Wann ist der Wechsel sinnvoll?

Viele Selbstständige führen ihre Buchhaltung in den ersten Jahren selbst. Ein Wechsel zum Steuerberater ist sinnvoll, wenn die Buchhaltung regelmäßig liegen bleibt, Voranmeldungen knapp vor der Frist entstehen oder Bescheide Fragen aufwerfen, die Sie nicht mehr selbst beantworten können.

Für den Übergang sehen wir uns zunächst Ihre bisherigen Aufzeichnungen, die letzte Erklärung und die aktuellen Bescheide an. Danach legen wir fest, ab welchem Monat wir die Buchhaltung übernehmen und welche Zeiträume noch offen sind. Haben Sie bereits einen Steuerberater, beschreibt die Seite Steuerberater wechseln den Ablauf.

Steuerberater für Selbstständige: Welche Kosten entstehen?

Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Sie hängt vom Gegenstandswert ab, also von Ihren Einnahmen, Ausgaben oder Einkünften, und von einem Gebührenrahmen. Für die laufende Betreuung schließen wir eine Vergütungsvereinbarung in Textform (§ 4 StBVV).

LeistungGebührenrahmenGegenstandswert
Buchführung je Monat (§ 33 Abs. 1 StBVV)2/10 bis 12/10, Tabelle Chöherer Wert aus Betriebseinnahmen oder Betriebsausgaben
Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 25 Abs. 1 StBVV)5/10 bis 30/10, Tabelle Bhöherer Wert aus Betriebseinnahmen oder Betriebsausgaben, mindestens 17.500 €
Einkommensteuererklärung (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV)1/10 bis 6/10, Tabelle ASumme der positiven Einkünfte, mindestens 8.000 €
Umsatzsteuer-Voranmeldung (§ 24 Abs. 1 Nr. 7 StBVV)1/10 bis 6/10, Tabelle A10 % der Entgelte, mindestens 650 €

Übernehmen wir die Buchführung nach § 33 Abs. 1 StBVV, ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung damit abgegolten (§ 33 Abs. 8 StBVV). Wie sich die Kosten zusammensetzen, erklärt der Beitrag Was kostet ein Steuerberater?

So werden Sie Mandant: Mandantenfragebogen in 2 Minuten

Der Weg zur Zusammenarbeit hat drei Schritte. Unterlagen brauchen Sie dafür noch nicht.

  1. Mandantenfragebogen: Sie geben an, wer Sie sind, wobei wir helfen sollen, Ihre Branche, den Jahresumsatz und wer die Buchhaltung bisher macht.
  2. Rückmeldung mit Einschätzung und Angebot: Wir prüfen Ihre Angaben und melden uns mit einer Einschätzung Ihrer Lage und einem Angebot für den Umfang der Betreuung.
  3. Start mit DATEV Unternehmen online: Nach Ihrer Zusage richten wir den Zugang ein, Sie laden die ersten Belege hoch und wir übernehmen die Buchhaltung.

Häufige Fragen zum Steuerberater für Selbstständige

Betreuen Sie Selbstständige aus ganz Deutschland?

Ja. Die Zusammenarbeit läuft digital über DATEV Unternehmen online, Telefon und Video-Call. Der Wohnort spielt dafür keine Rolle. Persönliche Termine sind nach Vereinbarung in der Kanzlei in Maintal möglich.

Ab welchem Umsatz übernehmen Sie die laufende Betreuung?

Die laufende Betreuung mit Buchhaltung, Voranmeldungen, EÜR und Einkommensteuererklärung bieten wir ab 100.000 € Jahresumsatz an. Gründer können das Starterpaket auf der Seite Existenzgründung buchen.

Muss ein Freiberufler eine Bilanz erstellen?

Nein. Die Buchführungspflicht nach § 141 AO gilt nur für gewerbliche Unternehmer sowie Land- und Forstwirte. Freiberufler können ihren Gewinn unabhängig von seiner Höhe mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln.

Wie lange habe ich mit Steuerberater Zeit für die Steuererklärung?

Ist ein Steuerberater beauftragt, gilt die Frist bis Ende Februar des übernächsten Jahres (§ 149 Abs. 3 AO). Für das Jahr 2025 endet sie am 1. März 2027. Das Finanzamt kann die Erklärung in bestimmten Fällen früher anfordern (§ 149 Abs. 4 AO).

Kann ich mitten im Jahr zu Ihnen wechseln?

Ja. Wir legen gemeinsam fest, ab welchem Monat wir die Buchhaltung übernehmen. Bereits abgeschlossene Monate bleiben bei Ihnen oder Ihrem bisherigen Berater, offene Zeiträume arbeiten wir auf.

Mandantenfragebogen

Lassen Sie uns sprechen

Sie suchen einen Steuerberater für die laufende Betreuung? Starten Sie mit dem Mandantenfragebogen. Wir melden uns mit einer Einschätzung und einem Angebot.

Etwa 2 Minuten · unverbindlich · Antwort in der Regel am selben oder nächsten Werktag

Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung.