Steuerliche Gestaltungsberatung

Kurz erklärt: Steuerliche Gestaltungsberatung heißt, eine Entscheidung zu prüfen, bevor sie umgesetzt wird. Wer eine Holding gründet, eine Immobilie überträgt oder sein Unternehmen verkauft, legt damit oft die Steuerbelastung für viele Jahre fest. Wir rechnen die Varianten mit Ihren Zahlen durch und begleiten die Umsetzung.

  • Gestaltung wirkt nur vorher: Ist ein Vertrag unterschrieben oder eine Frist abgelaufen, lässt sich die steuerliche Folge meist nicht mehr ändern.
  • Jede Gestaltung hat Kosten und Pflichten, etwa zusätzliche Abschlüsse oder Sperrfristen. Diese gehören in die Rechnung.
  • Zivilrecht und Steuerrecht greifen ineinander. Wir arbeiten deshalb mit Notar und Rechtsanwalt zusammen.

Was ist steuerliche Gestaltungsberatung?

Steuerliche Gestaltungsberatung ist die Beratung vor einer wirtschaftlichen Entscheidung. Sie klärt, welche rechtlich zulässigen Wege es gibt, welche Steuern auf jedem Weg anfallen und welche Pflichten und Risiken damit verbunden sind. Anders als die laufende Buchhaltung oder die Steuererklärung schaut sie nach vorn.

Ziel ist eine Entscheidung auf belastbarer Grundlage: Sie sehen die Varianten nebeneinander, mit den Zahlen Ihres Unternehmens oder Ihrer Immobilien, und entscheiden dann selbst. Wir sagen Ihnen auch, wenn eine Gestaltung in Ihrem Fall mehr Aufwand als Nutzen bringt.

Wofür brauchen Sie eine Gestaltungsberatung?

Typische Anlässe sind Entscheidungen, die sich später nur schwer oder gar nicht mehr umkehren lassen. Zu folgenden Themen beraten wir:

  • Holding GmbH: Gewinne der operativen GmbH weitgehend steuerfrei in eine zweite Gesellschaft übertragen, Beteiligungen bündeln, einen späteren Verkauf vorbereiten. Ratgeber: Holding GmbH gründen.
  • Immobilien-GmbH: Vermietete Immobilien in einer Kapitalgesellschaft halten statt privat, mit Vor- und Nachteilen bei laufender Besteuerung, Verkauf und Übertragung. Ratgeber: Immobilien-GmbH.
  • Schenken und Vererben: Immobilien oder Unternehmensanteile zu Lebzeiten übertragen, etwa unter Vorbehalt eines Nießbrauchs oder Wohnrechts, oder die Erbfolge steuerlich vorbereiten. Ratgeber: Immobilie verschenken oder vererben.
  • Nachfolge und Anteilsverkauf: GmbH-Anteile an einen Käufer, an Mitarbeiter oder an die nächste Generation übergeben und die Besteuerung des Veräußerungsgewinns planen. Ratgeber: GmbH-Anteile verkaufen und Nachfolge regeln.
  • Rechtsformwahl: Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder GmbH, bei Gründung oder wenn das Unternehmen gewachsen ist. Grundlagen zur Besteuerung von Kapitalgesellschaften finden Sie auf unseren Seiten zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, zur Besteuerung von Privatpersonen auf der Seite zur Einkommensteuer.

Für wen ist eine Gestaltungsberatung sinnvoll?

Gestaltungsberatung lohnt sich vor allem, wenn bereits Vermögen vorhanden ist oder eine größere Entscheidung ansteht. Sie richtet sich vor allem an:

  • Gesellschafter einer GmbH, deren Gesellschaft Gewinne erzielt, die privat nicht sofort gebraucht werden, oder die mehrere Gesellschaften halten.
  • Immobilienbesitzer, die weitere Objekte erwerben, ihren Bestand neu ordnen oder Immobilien an Kinder übertragen möchten.
  • Unternehmer vor Verkauf oder Übergabe, die wissen wollen, wie der Verkaufserlös besteuert wird und welche Schritte vorher sinnvoll sind.

Je früher Sie das Gespräch suchen, desto mehr Möglichkeiten bestehen. Viele Regelungen knüpfen an Fristen an, etwa die siebenjährige Sperrfrist nach einer Einbringung in eine GmbH (§ 22 UmwStG) oder die Zusammenrechnung von Schenkungen innerhalb von zehn Jahren (§ 14 Abs. 1 ErbStG). Wer erst kurz vor dem Verkauf oder der Übergabe plant, hat diese Zeit nicht mehr.

Wie läuft die Gestaltungsberatung ab?

Die Beratung folgt vier Schritten. Sie erfahren nach jedem Schritt, wo Sie stehen, und entscheiden selbst, ob es weitergeht.

1. Erstgespräch

Sie schildern Ihr Vorhaben und Ihre Ziele. Wir klären, welche Unterlagen wir brauchen, etwa Jahresabschlüsse, Gesellschaftsverträge, Grundbuchauszüge oder bisherige Steuerbescheide, und welche Fragen offen sind.

2. Analyse

Wir werten die Unterlagen aus und rechnen die in Frage kommenden Varianten mit Ihren Zahlen durch: laufende Steuerbelastung, Steuern bei Verkauf oder Übertragung, einmalige und laufende Kosten.

3. Konzept

Sie erhalten eine schriftliche Empfehlung mit den Varianten im Vergleich, den Risiken und den nötigen Schritten in der richtigen Reihenfolge. Wo die Rechtslage nicht eindeutig ist, sagen wir das und zeigen, wie sich das Risiko begrenzen lässt, etwa durch eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt (§ 89 Abs. 2 AO).

4. Umsetzung mit Notar und Rechtsanwalt

Gründungen, Anteilsübertragungen und Schenkungen von Immobilien brauchen in der Regel einen Notar, Verträge oft einen Rechtsanwalt. Wir stimmen uns mit beiden ab, prüfen die Entwürfe auf ihre steuerlichen Folgen und übernehmen die steuerlichen Anträge und Erklärungen. Auch nach der Umsetzung behalten wir Fristen und Nachweispflichten für Sie im Blick, etwa im Rahmen des Jahresabschlusses.

Wann lohnt sich ein Gespräch mit uns?

Wenn Sie eine der oben genannten Entscheidungen in den nächsten Jahren treffen wollen, ist jetzt der richtige Zeitpunkt für ein erstes Gespräch. Nutzen Sie das Formular auf dieser Seite oder die Seite Erstgespräch anfragen. Einen Überblick über alle Bereiche unserer Kanzlei finden Sie unter Leistungen.

Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

Fragebogen zur Gestaltungsberatung

1. Unternehmensgrundlagen


2. Wünsche


3. Datenerfassung (Kurz)

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