Branche E-Commerce

Steuerberater für E-Commerce und Online-Händler

OSS, FBA-Lager, Marktplatz- und Zahlungsabrechnungen sauber verbucht: Steuerberatung für Amazon-, Shopify- und eBay-Händler.

Wer online verkauft, hat steuerlich mehr zu beachten als ein Laden um die Ecke: Umsätze in mehreren EU-Ländern, Abrechnungen von Marktplätzen und Zahlungsanbietern, Lager im Ausland, Retouren. Als Steuerberater für Onlinehändler betreut die Steuerberatung Ferhat Sarac Shops auf Amazon, Shopify, eBay und eigenen Plattformen. Die Zusammenarbeit läuft vollständig digital, persönlich in Maintal bei Frankfurt am Main und remote bundesweit. Auf dieser Seite finden Sie, was Sie als Online-Händler steuerlich wissen müssen und wo in der Praxis die meisten Fehler entstehen.

5,0 21 Google-Bewertungen
100 % digitalDATEV Unternehmen online
BundesweitKanzleisitz in Maintal

Warum Onlinehändler einen spezialisierten Steuerberater brauchen

Im Online-Handel entstehen pro Monat oft Tausende Einzeltransaktionen. Diese laufen nicht über eine Kasse, sondern über Marktplatzberichte, Zahlungsdienstleister und Shopsysteme, die jeweils eigene Formate liefern. Hinzu kommt die Umsatzsteuer: Je nachdem, wohin Sie liefern und wo Ihre Ware lagert, schulden Sie Steuer in Deutschland, im Bestimmungsland oder in beiden. Unsere Mandanten schätzen laut Google-Bewertungen (5,0 Sterne aus 21 Bewertungen) besonders die E-Commerce-Kompetenz und dass Zusammenhänge verständlich erklärt werden.

OSS-Verfahren und die Lieferschwelle von 10.000 Euro

Seit dem 1. Juli 2021 gilt in der EU eine einheitliche Schwelle von 10.000 Euro pro Kalenderjahr (§ 3c UStG). Gemeint ist die Summe aller Fernverkäufe an Privatkunden in andere EU-Staaten zusammen, nicht je Land. Liegen Sie darunter, dürfen Sie mit deutscher Umsatzsteuer abrechnen. Wird die Schwelle überschritten, gilt ab diesem Umsatz der Steuersatz des Bestimmungslandes, also zum Beispiel 21 % für eine Lieferung nach Belgien oder 22 % nach Italien.

Damit Sie sich nicht in jedem Land registrieren müssen, gibt es den One-Stop-Shop (OSS). Die Teilnahme beantragen Sie beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Die OSS-Erklärung wird vierteljährlich abgegeben, jeweils bis zum Ende des Monats nach Quartalsende: 30. April, 31. Juli, 31. Oktober und 31. Januar. Diese Meldung kommt zusätzlich zur normalen Umsatzsteuer-Voranmeldung. Mehr zu den Grundlagen finden Sie auf unserer Seite zur Umsatzsteuer.

Typischer Fehler beim OSS

Viele Shops stellen die Steuersätze im Shopsystem auf das Bestimmungsland um, melden die Umsätze aber weiter vollständig in der deutschen Voranmeldung. Dann wird dieselbe Lieferung doppelt versteuert. Umgekehrt fällt es beim Finanzamt auf, wenn Auslandsumsätze in keiner Meldung auftauchen. Die Buchhaltung muss deshalb je Umsatz sauber nach Land und Steuersatz trennen.

Steuerberater für Amazon-Händler: FBA-Lager im Ausland

Wer Amazon FBA nutzt, sollte genau wissen, in welchen Ländern die eigene Ware liegt. Lagert Amazon Ihre Ware in einem anderen EU-Staat, etwa in Polen oder Tschechien, brauchen Sie dort in der Regel eine eigene umsatzsteuerliche Registrierung. Das OSS-Verfahren deckt diese Fälle nicht ab. Das Verbringen der Ware aus Ihrem deutschen Bestand in das ausländische Lager ist umsatzsteuerlich ein eigener Vorgang (innergemeinschaftliches Verbringen), der in der Umsatzsteuer-Voranmeldung und in der Zusammenfassenden Meldung erscheint.

Dazu kommen die Amazon-Gebühren. Rechnet ein Anbieter mit Sitz im EU-Ausland ab, gilt für die Gebühren häufig das Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG: Sie schulden die Umsatzsteuer darauf selbst. Das betrifft auch Kleinunternehmer, die dafür keinen Vorsteuerabzug haben. Wir prüfen anhand Ihrer Berichte, welche Lager aktiv sind und welche Pflichten daraus folgen.

Marktplatzhaftung: Nachweis nach § 22f UStG

Betreiber elektronischer Marktplätze haften nach § 25e UStG für nicht abgeführte Umsatzsteuer ihrer Händler. Um sich zu schützen, müssen sie nach § 22f UStG unter anderem Namen, Anschrift und die gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Händlers aufzeichnen. Für Sie heißt das: Ohne gültige USt-IdNr. kann der Marktplatz Ihr Konto sperren. Wenn Sie neu starten, beantragen Sie die USt-IdNr. frühzeitig. Bei der steuerlichen Registrierung unterstützen wir im Rahmen der Existenzgründung.

PayPal, Stripe und Amazon Settlement richtig verbuchen

Auf Ihrem Bankkonto kommt selten der Umsatz an, sondern eine Auszahlung, von der Gebühren, Rückerstattungen und Einbehalte bereits abgezogen sind. Wer nur die Auszahlung als Erlös bucht, weist zu wenig Umsatz aus und meldet zu wenig Umsatzsteuer. Richtig ist, jede Abrechnung aufzuteilen:

  • Bruttoerlöse je Land und Steuersatz
  • Gebühren des Marktplatzes oder Zahlungsanbieters als Aufwand, mit korrekter umsatzsteuerlicher Behandlung je nach Sitz des Anbieters
  • Erstattungen und Retouren als Erlösminderung
  • Einbehalte, Reserven und Transfers zwischen PayPal, Stripe und Bank als Geldtransit, nicht als Umsatz

Amazon-Settlement-Reports, PayPal-Kontoauszüge und Stripe-Auszahlungsberichte bilden wir über Verrechnungskonten ab, die am Ende auf null aufgehen. So ist jederzeit nachvollziehbar, dass jede Auszahlung vollständig erklärt ist. Wie die laufende Buchhaltung bei uns organisiert ist, lesen Sie auf der eigenen Seite.

Warenbestand, Inventur und Retouren

Bilanzierende Händler müssen zum Bilanzstichtag ihren Warenbestand erfassen und bewerten. Dazu gehört auch Ware, die in Fulfillment-Lagern oder bei Dienstleistern liegt. Ein Bestandsbericht aus Amazon Seller Central oder dem Warenwirtschaftssystem ist ein guter Ausgangspunkt, muss aber mit Einkaufspreisen bewertet und auf beschädigte oder unverkäufliche Ware geprüft werden. Der Bestand fließt direkt in den Gewinn des Jahresabschlusses.

Retouren mindern Umsatz und Umsatzsteuer in dem Zeitraum, in dem die Rückabwicklung stattfindet. Wichtig ist, dass Erstattungen dem ursprünglichen Land und Steuersatz zugeordnet werden, gerade wenn der Verkauf über das OSS gemeldet wurde.

Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung?

Seit 2025 dürfen Sie die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen, wenn Ihr Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betrug und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet. Wird die Grenze von 100.000 Euro im laufenden Jahr überschritten, gilt ab diesem Umsatz sofort die Regelbesteuerung.

Für Onlinehändler ist die Regelung oft weniger attraktiv, als sie wirkt. Sie verzichten auf den Vorsteuerabzug aus Wareneinkauf, Werbung und Software, und Gebühren ausländischer Marktplätze können trotzdem Umsatzsteuer auslösen. Rechenbeispiel: Kaufen Sie im Jahr Ware für 20.000 Euro netto zuzüglich 3.800 Euro Umsatzsteuer ein, erhalten Sie diese 3.800 Euro als Kleinunternehmer nicht zurück. Ob sich die Regelung lohnt, rechnen wir vorab für Ihren Fall durch.

Steuerberater für Shopify und eigene Shops: So läuft die Zusammenarbeit

Ob Shopify, WooCommerce oder Marktplatz: Der Ablauf ist bei uns immer gleich und vollständig digital.

  1. Upload: Sie laden Rechnungen und Belege in DATEV Unternehmen online hoch. Bank- und Zahlungsdaten werden angebunden, Marktplatzberichte übermitteln Sie als Export.
  2. Buchung: Wir verbuchen Erlöse, Gebühren, Retouren und Transfers getrennt nach Land und Steuersatz und erstellen Umsatzsteuer-Voranmeldung, OSS-Erklärung und Zusammenfassende Meldung.
  3. Auswertung: Sie erhalten Ihre Auswertungen und erfahren, wie sich Umsatz, Marge und Steuerlast entwickeln. Rückfragen klären wir per E-Mail, Telefon oder Video-Call.

Mehr über unsere digitale Arbeitsweise lesen Sie auf der Seite Online-Steuerberater.

Was kostet ein Steuerberater für Onlinehändler?

Eine Erstberatung kostet 190 Euro, eine Gestaltungsberatung 350 Euro. Für Gründer gibt es das Starterpaket Gründungsberatung für 400 Euro: Rechtsform, steuerliche Registrierung, Software-Empfehlung und Optimierung ab Start. Die laufende Betreuung mit Buchhaltung und Jahresabschluss bieten wir Unternehmen ab 100.000 Euro Jahresumsatz an. Der Preis richtet sich nach einer Vergütungsvereinbarung auf Grundlage der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und hängt vor allem von der Zahl der Transaktionen und Länder ab.

Häufige Fragen zu Steuerberatung für Onlinehändler

Ab wann muss ich am OSS-Verfahren teilnehmen?

Sobald Ihre Fernverkäufe an Privatkunden in andere EU-Staaten zusammen 10.000 Euro im Kalenderjahr überschreiten, schulden Sie die Umsatzsteuer des Bestimmungslandes. Das OSS-Verfahren ist dann der einfachste Weg, diese Steuer zu melden, ohne sich in jedem Land zu registrieren.

Reicht das OSS-Verfahren für Amazon FBA aus?

Nicht, wenn Ihre Ware in Lagern in anderen EU-Staaten liegt. Dann brauchen Sie in diesen Ländern in der Regel eine eigene umsatzsteuerliche Registrierung, weil Lagerung und Verbringen der Ware nicht über das OSS gemeldet werden können.

Warum reicht es nicht, die PayPal- oder Amazon-Auszahlung als Umsatz zu buchen?

Die Auszahlung ist bereits um Gebühren, Erstattungen und Einbehalte gekürzt. Umsatzsteuerpflichtig ist aber der volle Verkaufspreis. Wer nur die Auszahlung bucht, meldet zu wenig Umsatzsteuer und verliert den Überblick über die tatsächlichen Kosten.

Lohnt sich die Kleinunternehmerregelung für meinen Onlineshop?

Das hängt von Ihren Einkaufskosten und Kunden ab. Kleinunternehmer dürfen keine Vorsteuer abziehen, und für Gebühren ausländischer Marktplätze kann trotzdem Umsatzsteuer anfallen. Bei hohem Wareneinsatz ist die Regelbesteuerung oft günstiger. Die Grenzen liegen bei 25.000 Euro Vorjahresumsatz und 100.000 Euro im laufenden Jahr.

Kann ich als Onlinehändler bundesweit mit Ihnen zusammenarbeiten?

Ja. Belege laden Sie über DATEV Unternehmen online hoch, Abstimmungen laufen per E-Mail, Telefon oder Video-Call. Ein Termin vor Ort in Maintal ist möglich, aber nicht nötig.

Erstgespräch

Ihr Steuerberater für Onlinehändler, Amazon und Shopify

Sie verkaufen online und möchten sicher sein, dass OSS, Auslandslager und Zahlungsabrechnungen korrekt erfasst sind? Oder Sie wollen Ihren bisherigen Berater ablösen, weil E-Commerce dort nicht zum Alltag gehört? Dann sprechen Sie mit uns. Informationen zum Ablauf finden Sie auch unter Steuerberater wechseln. Als Steuerberater für Onlinehändler verschaffen wir Ihnen zuerst einen klaren Überblick, wo Sie stehen.

Kostenlos und unverbindlich · Antwort in der Regel am selben oder nächsten Werktag

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Stand: September 2026.