Lohn & Gehalt
Lohnabrechnung vom Steuerberater: pünktlich und digital
Abrechnungen, Meldungen an Krankenkassen und Lohnsteuer-Anmeldung fristgerecht mit DATEV. Sie liefern nur Stunden und Änderungen.
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- DATEV-Kanzlei
- Mitglied der Steuerberaterkammer Hessen
Wer Mitarbeiter beschäftigt, muss jeden Monat Löhne korrekt abrechnen, Beiträge an die Krankenkassen melden und die Lohnsteuer beim Finanzamt anmelden. Die Lohnabrechnung beim Steuerberater nimmt Ihnen diese Pflichten ab: Sie liefern die Stunden und Änderungen, wir erstellen die Abrechnungen mit DATEV und übermitteln alle Meldungen fristgerecht. Als digitale Kanzlei in Maintal bei Frankfurt am Main betreuen wir Arbeitgeber persönlich vor Ort und remote bundesweit.
Lohnabrechnung vom Steuerberater: was jeden Monat anfällt
Eine Lohnabrechnung besteht nicht nur aus der Gehaltsmitteilung an den Mitarbeiter. Hinter jeder Abrechnung stehen mehrere Meldungen und Zahlungen, die an feste Termine gebunden sind:
- Brutto-Netto-Abrechnung je Mitarbeiter mit Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls Kirchensteuer und den Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung.
- Beitragsnachweis an jede Krankenkasse, bei der Mitarbeiter versichert sind, und für Minijobber an die Minijob-Zentrale.
- Lohnsteuer-Anmeldung an das Finanzamt, elektronisch über ELSTER.
- SV-Meldungen bei Beginn und Ende einer Beschäftigung sowie die Jahresmeldungen.
- Lohnjournal und Buchungsliste, damit die Löhne sauber in Ihre Buchhaltung einfließen.
Wir erstellen die Abrechnungen in DATEV. Die Meldungen gehen direkt aus dem System an Krankenkassen und Finanzamt, die Abrechnungen erhalten Sie digital zur Weitergabe an Ihre Mitarbeiter.
Fristen: wann Beiträge und Lohnsteuer fällig sind
Die Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig, und zwar in voraussichtlicher Höhe. Der Beitragsnachweis muss der Krankenkasse schon zwei Arbeitstage vorher vorliegen, also zu Beginn des fünftletzten Bankarbeitstags. Die Abrechnung eines Monats muss deshalb vor dem Monatsende stehen. Weicht der tatsächliche Lohn später ab, wird die Differenz mit dem Folgemonat verrechnet.
Die Lohnsteuer-Anmeldung ist bis zum 10. Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums abzugeben. Anmeldungszeitraum ist grundsätzlich der Kalendermonat. Lag die Lohnsteuer im Vorjahr bei höchstens 5.000 €, genügt das Quartal, bei höchstens 1.080 € das Kalenderjahr. Wer diese Termine verpasst, riskiert Säumniszuschläge und Verspätungszuschläge.
Minijob, Midijob und Mindestlohn 2026
Seit dem 1. Januar 2026 gelten folgende Werte:
- Mindestlohn 13,90 € brutto je Stunde.
- Minijob-Grenze 603 € im Monat. Die Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt mit ihm.
- Midijob (Übergangsbereich) regelmäßiges Entgelt von 603,01 € bis 2.000 € im Monat. Hier zahlen Arbeitnehmer reduzierte Sozialversicherungsbeiträge.
Rechenbeispiel: Ein Minijobber mit 13,90 € Stundenlohn darf im Monat rund 43 Stunden arbeiten (43 × 13,90 € = 597,70 €), ohne die Grenze von 603 € zu überschreiten. Wird der Stundenlohn erhöht, ohne die Stunden anzupassen, kann aus dem Minijob unbemerkt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung werden. Wir prüfen die Grenzen bei jeder Abrechnung und melden uns, bevor es kritisch wird.
Neueinstellung: Personalfragebogen und Anmeldung
Für jeden neuen Mitarbeiter brauchen wir vor dem ersten Arbeitstag einen ausgefüllten Personalfragebogen. Darin stehen die Angaben, die wir für Abrechnung und Anmeldung benötigen: steuerliche Identifikationsnummer, Sozialversicherungsnummer, Krankenkasse, Bankverbindung, Art der Beschäftigung, vereinbartes Entgelt und Arbeitszeit sowie Angaben zu weiteren Beschäftigungen. Gerade die weiteren Beschäftigungen sind wichtig, weil mehrere Minijobs zusammengerechnet werden. Den Fragebogen erhalten Sie von uns als ausfüllbares Formular. Mit diesen Daten melden wir den Mitarbeiter an und rufen die Lohnsteuerabzugsmerkmale ab.
Was Sie als Arbeitgeber monatlich liefern
Damit die Lohnabrechnung vom Steuerberater pünktlich fertig ist, brauchen wir jeden Monat rechtzeitig vor dem Fälligkeitstermin:
- Arbeitsstunden der Stundenlöhner und Minijobber
- Fehlzeiten wie Krankheit, Urlaub, Elternzeit oder unbezahlte Freistellung
- Ein- und Austritte, Gehaltsänderungen, Prämien und Sonderzahlungen
- Änderungen bei Adresse, Bankverbindung, Krankenkasse oder Steuerklasse
Die Übergabe läuft digital per E-Mail oder als Upload über DATEV Unternehmen online. Ablauf der Zusammenarbeit: Sie laden die Monatsdaten hoch, wir erstellen die Abrechnungen und übermitteln die Meldungen, Sie erhalten Abrechnungen, Beitragsübersicht und Auswertungen zurück. Bei Fragen erreichen Sie uns per Telefon, E-Mail oder Video-Call.
Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung
Die Rentenversicherung prüft bei Arbeitgebern mindestens alle vier Jahre, ob Beiträge und Meldungen richtig waren. Geprüft werden unter anderem Minijob-Grenzen, die Einordnung von Aushilfen, Sachbezüge und die Beitragsberechnung. Nachforderungen können mehrere Jahre zurückreichen und kommen mit Säumniszuschlägen. Eine laufend sauber geführte Lohnabrechnung mit vollständigen Unterlagen ist die beste Vorbereitung. Wir begleiten Sie auch durch die Prüfung.
Besonderheiten in der Gastronomie
In der Gastronomie gelten strengere Regeln als in vielen anderen Branchen. Neue Mitarbeiter müssen spätestens bei Aufnahme der Beschäftigung per Sofortmeldung an die Rentenversicherung gemeldet werden. Beschäftigte müssen ihren Ausweis bei der Arbeit mitführen. Für Minijobber und Beschäftigte in der Branche sind Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit aufzuzeichnen, damit der Mindestlohn nachweisbar eingehalten ist. Trinkgelder, die Gäste freiwillig direkt an Mitarbeiter geben, sind steuerfrei. Mehr zu den Themen der Branche finden Sie auf unserer Seite Steuerberater für Gastronomie.
Lohnbuchhaltung auslagern: was es kostet
Die Vergütung für die Lohnabrechnung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und wird in einer Vergütungsvereinbarung festgelegt, abhängig von der Zahl der Mitarbeiter und dem Aufwand. Für die laufende Betreuung mit Buchhaltung und Jahresabschluss arbeiten wir mit Unternehmen ab 100.000 € Jahresumsatz. Eine Erstberatung kostet 190 €. Wenn Sie bisher mit einer anderen Kanzlei arbeiten, lesen Sie, wie ein Wechsel des Steuerberaters abläuft.
Häufige Fragen zur Lohnabrechnung
Bis wann brauchen Sie meine Monatsdaten?
So früh, dass der Beitragsnachweis vor dem fünftletzten Bankarbeitstag bei der Krankenkasse ist. Den genauen Termin für Ihren Betrieb stimmen wir zu Beginn der Zusammenarbeit fest ab.
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
Seit dem 1. Januar 2026 liegt sie bei 603 € im Monat. Der Übergangsbereich für Midijobs reicht von 603,01 € bis 2.000 €.
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 € brutto je Stunde.
Was brauche ich, wenn ich einen Mitarbeiter neu einstelle?
Einen vollständig ausgefüllten Personalfragebogen mit Steuer-ID, Sozialversicherungsnummer, Krankenkasse, Entgelt, Arbeitszeit und Angaben zu weiteren Beschäftigungen, und zwar vor dem ersten Arbeitstag.
Muss ich für die Lohnabrechnung in die Kanzlei kommen?
Nein. Die Zusammenarbeit läuft vollständig digital per Upload, E-Mail, Telefon und Video-Call. Ein persönliches Gespräch in Maintal ist ebenfalls möglich.
Wie oft prüft die Rentenversicherung?
Die Deutsche Rentenversicherung prüft Arbeitgeber mindestens alle vier Jahre. Dabei werden Beiträge und Meldungen der zurückliegenden Jahre kontrolliert.
Erstgespräch
Lohnabrechnung beim Steuerberater anfragen
Sie möchten Ihre Lohnbuchhaltung auslagern oder die Lohnabrechnung zum Steuerberater geben? Schildern Sie uns kurz, wie viele Mitarbeiter Sie beschäftigen und welche Beschäftigungsarten es gibt. Wir melden uns mit einem Termin für ein Erstgespräch. Weitere Informationen finden Sie unter unseren Leistungen.
Kostenlos und unverbindlich · Antwort in der Regel am selben oder nächsten Werktag
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Stand: September 2026.