Jahresabschluss
Jahresabschluss vom Steuerberater: Bilanz, EÜR und Steuererklärungen
Bilanz oder EÜR, Steuererklärungen und Offenlegung aus einer Hand, mit klaren Fristen und einer Besprechung der Zahlen.
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- Mitglied der Steuerberaterkammer Hessen
Der Jahresabschluss ist der Punkt, an dem aus zwölf Monaten Buchhaltung eine verbindliche Zahl wird: der Gewinn, auf den Sie Steuern zahlen. Wenn Sie den Jahresabschluss vom Steuerberater erstellen lassen, erhalten Sie Bilanz oder Einnahmenüberschussrechnung und die passenden Steuererklärungen aus einer Hand. Die Steuerberatung Ferhat Sarac in Maintal bei Frankfurt am Main erstellt Jahresabschlüsse digital mit DATEV, persönlich in Maintal und remote bundesweit.
Bilanz oder EÜR: Was braucht Ihr Unternehmen?
Ob Sie eine Bilanz erstellen lassen müssen oder eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) genügt, hängt von Rechtsform und Größe ab.
Bilanzierungspflicht
- Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG bilanzieren immer, unabhängig vom Umsatz.
- Im Handelsregister eingetragene Kaufleute bilanzieren nach Handelsrecht. Einzelkaufleute sind davon befreit, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen nicht mehr als 800.000 € Umsatz und 80.000 € Jahresüberschuss haben.
- Gewerbetreibende ohne handelsrechtliche Pflicht müssen nach § 141 AO Bücher führen, wenn ihr Umsatz über 800.000 € im Kalenderjahr oder ihr Gewinn über 80.000 € im Wirtschaftsjahr liegt. Die Pflicht beginnt erst nach Aufforderung durch das Finanzamt.
Einnahmenüberschussrechnung
Freiberufler dürfen unabhängig von Umsatz und Gewinn die EÜR nutzen. Kleinere Gewerbetreibende ebenfalls, solange sie unter den genannten Grenzen bleiben. Die EÜR stellt Einnahmen und Ausgaben nach Zahlungszeitpunkt gegenüber und wird auf dem amtlichen Vordruck Anlage EÜR elektronisch übermittelt. Die Bilanz dagegen erfasst Forderungen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungen zum Stichtag.
Jahresabschluss für die GmbH: Größenklassen und Offenlegung
Größenklassen nach HGB
Wie umfangreich der Jahresabschluss einer GmbH oder UG sein muss, richtet sich nach den Größenklassen des HGB. Die Schwellenwerte wurden 2024 angehoben und gelten für Geschäftsjahre ab 2024. Eine Gesellschaft fällt in eine Klasse, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen mindestens zwei der drei Merkmale nicht überschreitet:
- Kleinstkapitalgesellschaft Bilanzsumme bis 450.000 €, Umsatz bis 900.000 €, bis 10 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt
- Kleine Kapitalgesellschaft Bilanzsumme bis 7.500.000 €, Umsatz bis 15.000.000 €, bis 50 Arbeitnehmer
- Mittelgroße Kapitalgesellschaft Bilanzsumme bis 25.000.000 €, Umsatz bis 50.000.000 €, bis 250 Arbeitnehmer
Kleinst- und kleine Gesellschaften profitieren von Erleichterungen, etwa einem verkürzten Anhang oder dem Verzicht auf den Anhang. Eine Pflicht zur Abschlussprüfung besteht für sie nicht.
Offenlegung im Unternehmensregister
GmbH und UG müssen ihren Jahresabschluss veröffentlichen. Seit dem Geschäftsjahr 2022 erfolgt die Einreichung beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger. Die Frist endet zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag, bei Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr also am 31. Dezember des Folgejahres. Kleinstkapitalgesellschaften können die Bilanz hinterlegen statt sie offenzulegen; dann ist sie nur auf Antrag einsehbar. Wer die Frist versäumt, erhält ein Ordnungsgeldverfahren vom Bundesamt für Justiz: Es droht ein Ordnungsgeld an und setzt es fest, wenn die Offenlegung nicht innerhalb von sechs Wochen nachgeholt wird. Der Rahmen liegt nach § 335 HGB bei 2.500 € bis 25.000 €, bei späterer Nachholung kann es herabgesetzt werden. Die Offenlegung übernehmen wir für Sie.
Fristen für Jahresabschluss und Steuererklärungen
- Aufstellung Kapitalgesellschaften stellen den Jahresabschluss innerhalb von drei Monaten nach dem Stichtag auf, kleine Gesellschaften dürfen sich bis zu sechs Monate Zeit lassen, soweit das einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entspricht.
- Steuererklärungen 2025 mit Steuerberater Abgabe bis 1. März 2027, weil der 28. Februar 2027 auf ein Wochenende fällt. Ohne Berater war Fristende der 31. Juli 2026.
- Offenlegung zwölf Monate nach dem Stichtag.
Zum Jahresabschluss gehören die Steuererklärungen des Unternehmens. Bei der GmbH sind das Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer– und Umsatzsteuererklärung. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften kommen Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und die Einkommensteuer der Inhaber hinzu.
Was Sie für den Jahresabschluss liefern müssen
Wenn die laufende Buchhaltung bei uns liegt, ist der größte Teil schon da. Zusätzlich brauchen wir zum Stichtag:
- Kontoauszüge und Saldenbestätigungen zum 31. Dezember, auch für Darlehen
- Inventur, wenn Sie Waren oder Material auf Lager haben
- Liste offener Rechnungen an Kunden und von Lieferanten, sofern nicht vollständig in der Buchhaltung
- Belege über Anschaffungen von Anlagevermögen, etwa Fahrzeuge, Maschinen, Einrichtung
- Kassenbericht und Kassenbestand zum Stichtag, falls Sie eine Kasse führen
- Verträge mit Gesellschaftern, zum Beispiel Geschäftsführervertrag oder Darlehen, und Gesellschafterbeschlüsse
- Informationen zu privaten Nutzungen, etwa beim Firmenwagen
Typische Fehler beim Jahresabschluss
- Die Inventur wird vergessen oder nur geschätzt. Ohne Bestandsaufnahme ist der Wareneinsatz nicht belegbar.
- Rückstellungen fehlen, etwa für die Kosten des Jahresabschlusses oder für Aufbewahrung.
- Die Offenlegungsfrist der GmbH wird übersehen, weil keine Erinnerung des Finanzamts kommt. Das Bundesamt für Justiz arbeitet unabhängig davon.
- Verträge zwischen GmbH und Gesellschafter sind nicht schriftlich geregelt. Das kann zu verdeckten Gewinnausschüttungen führen.
So läuft der Jahresabschluss beim Steuerberater ab
- Upload: Sie laden die Stichtagsunterlagen in DATEV Unternehmen online hoch.
- Abschlussbuchungen: Wir buchen Abschreibungen, Abgrenzungen, Rückstellungen und stimmen alle Konten ab.
- Auswertung: Sie erhalten den Entwurf von Bilanz oder EÜR mit Erläuterung und besprechen ihn mit uns per Telefon, Video-Call oder in Maintal.
- Erklärungen: Nach Ihrer Freigabe übermitteln wir Jahresabschluss und Steuererklärungen an das Finanzamt und kümmern uns bei der GmbH um die Offenlegung.
- Bescheidprüfung: Wir prüfen die Steuerbescheide auf Abweichungen.
Soll die Rechtsform oder die Gewinnverteilung auf den Prüfstand, ist die Gestaltungsberatung der passende Rahmen.
Kosten: Jahresabschluss vom Steuerberater
Buchhaltung und Jahresabschluss bieten wir als laufende Betreuung für Unternehmen ab 100.000 € Jahresumsatz an. Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und wird in einer Vergütungsvereinbarung festgelegt. Für einzelne Fragen vorab gibt es die Erstberatung für 190 €, für Gestaltungsfragen die Gestaltungsberatung für 350 €.
Häufige Fragen zum Jahresabschluss
Muss eine UG eine Bilanz erstellen?
Ja. Die UG ist eine Form der GmbH und damit Kapitalgesellschaft. Sie bilanziert immer und muss ihren Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenlegen.
Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 fertig sein?
Kleine Kapitalgesellschaften stellen ihn spätestens sechs Monate nach dem Stichtag auf, größere innerhalb von drei Monaten. Die Steuererklärungen 2025 sind mit Steuerberater bis zum 1. März 2027 abzugeben, die Offenlegung bis zum 31. Dezember 2026.
Ab welchem Umsatz muss ich als Gewerbetreibender bilanzieren?
Nach § 141 AO ab einem Umsatz von mehr als 800.000 € im Kalenderjahr oder einem Gewinn von mehr als 80.000 € im Wirtschaftsjahr, nachdem das Finanzamt Sie dazu aufgefordert hat. Freiberufler sind davon nicht betroffen.
Kann ich als Kleinstkapitalgesellschaft die Veröffentlichung vermeiden?
Vollständig nicht, aber Sie können die Bilanz hinterlegen statt sie offenzulegen. Dann ist sie nicht frei abrufbar, sondern nur auf Antrag gegen Gebühr einsehbar.
Kann ich den Jahresabschluss beauftragen, ohne dass Sie meine Buchhaltung machen?
Unsere laufende Betreuung umfasst Buchhaltung und Jahresabschluss zusammen, weil ein sauberer Abschluss auf einer sauberen Buchführung aufbaut. Wie der Wechsel von einer anderen Kanzlei abläuft, besprechen wir im Erstgespräch.
Erstgespräch
Lassen Sie uns sprechen
Sie suchen einen Steuerberater für den Jahresabschluss Ihrer GmbH, UG oder Ihres Einzelunternehmens? Schreiben Sie uns kurz Rechtsform, Umsatz und Stichtag. Wir melden uns mit einem Vorschlag und dem Zeitplan bis zur Abgabe.
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Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Stand: September 2026.