Buchhaltung
Buchhaltung vom Steuerberater: digital mit DATEV
Sie laden Belege hoch, wir buchen mit DATEV. Jeden Monat Umsatzsteuer-Voranmeldung und BWA, pünktlich und verständlich.
- 5,0 bei Google
- DATEV-Kanzlei
- Mitglied der Steuerberaterkammer Hessen
Wer seine Buchhaltung beim Steuerberater erledigen lässt, gewinnt vor allem eines: Zeit und Sicherheit bei Fristen. Die Steuerberatung Ferhat Sarac in Maintal bei Frankfurt am Main führt Ihre Finanzbuchhaltung vollständig digital mit DATEV. Sie laden Ihre Belege hoch, wir buchen, melden die Umsatzsteuer an und schicken Ihnen jeden Monat eine Auswertung, aus der Sie ablesen können, wie Ihr Unternehmen steht. Das funktioniert persönlich in Maintal und remote bundesweit als Online-Steuerberater.
Was die laufende Buchhaltung beim Steuerberater umfasst
Die laufende Finanzbuchhaltung ist das Fundament für alles, was danach kommt: Umsatzsteuer, Jahresabschluss und Steuererklärungen. Zur monatlichen Betreuung gehören bei uns:
- Kontierung und Buchung aller Eingangs- und Ausgangsrechnungen
- Buchung der Bankumsätze und Abgleich offener Posten, damit Sie sehen, welche Kunden noch nicht gezahlt haben
- Kassenbuchungen, zum Beispiel in der Gastronomie oder im Einzelhandel
- Umsatzsteuer-Voranmeldung und Übermittlung an das Finanzamt
- Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) mit Summen- und Saldenliste
- Rückfragen zu unklaren Belegen, gebündelt statt einzeln
Die Lohnbuchhaltung ist ein eigener Baustein. Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, finden Sie die Einzelheiten unter Lohnabrechnung.
Finanzbuchhaltung digital: Belegfluss mit DATEV Unternehmen online
Papierordner brauchen Sie bei uns nicht. Der Belegfluss läuft über DATEV Unternehmen online, die Plattform, über die Mandant und Kanzlei gemeinsam auf dieselben Daten zugreifen.
Belege hochladen
Rechnungen laden Sie per Upload, per Smartphone-Foto oder als PDF hoch. Die Belege liegen danach sicher im DATEV-Rechenzentrum und sind direkt mit der späteren Buchung verknüpft. Wer im Online-Handel arbeitet, hat oft Hunderte kleine Belege im Monat. Wie wir Marktplatz- und Zahlungsdienstleister-Abrechnungen verarbeiten, beschreiben wir auf der Seite Steuerberater für E-Commerce.
Bankanbindung
Ihre Geschäftskonten werden an DATEV angebunden. Die Kontoumsätze kommen damit automatisch in die Kanzlei, ohne dass Sie Kontoauszüge schicken müssen. So lassen sich Zahlungen den Rechnungen zuordnen, und fehlende Belege fallen sofort auf.
Umsatzsteuer-Voranmeldung und BWA jeden Monat
Wie oft Sie eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben müssen, richtet sich nach der Steuer des Vorjahres. Seit 2025 gelten diese Grenzen:
- mehr als 9.000 € Umsatzsteuer im Vorjahr: monatliche Voranmeldung
- zwischen 2.000 € und 9.000 €: vierteljährliche Voranmeldung
- nicht mehr als 2.000 €: das Finanzamt kann von Voranmeldungen befreien
Die Voranmeldung ist bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums abzugeben. Mit einer Dauerfristverlängerung verschiebt sich die Frist um einen Monat. Hintergründe zu Steuersätzen, Vorsteuer und Sonderfällen finden Sie unter Umsatzsteuer.
Parallel erhalten Sie die BWA. Sie zeigt Umsatz, Kosten und vorläufiges Ergebnis im Monat und kumuliert im Jahr. Damit erkennen Sie früh, ob eine Steuernachzahlung droht oder ob Vorauszahlungen angepasst werden sollten.
GoBD, E-Rechnung und Aufbewahrungsfristen
GoBD: ordnungsgemäß und nachvollziehbar
Die GoBD sind die Vorgaben der Finanzverwaltung für eine ordnungsgemäße Buchführung in digitaler Form. Jede Buchung muss auf einen Beleg zurückgehen, zeitnah erfasst und nachträglich nicht unbemerkt veränderbar sein. Die Arbeit in DATEV mit verknüpftem Beleg erfüllt diese Anforderungen im Tagesgeschäft.
E-Rechnung: Empfang seit 2025, Ausstellung ab 2027 und 2028
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen elektronische Rechnungen im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen empfangen können. Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz, etwa XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1. Ein einfaches PDF zählt nicht dazu.
- ab 1. Januar 2027: Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr über 800.000 € lag
- ab 1. Januar 2028: Ausstellungspflicht für alle inländischen Umsätze zwischen Unternehmen
- ausgenommen bleiben unter anderem Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Fahrausweise; Kleinunternehmer müssen keine E-Rechnungen ausstellen, aber empfangen können
E-Rechnungen lassen sich in DATEV Unternehmen online direkt verarbeiten. Wir prüfen mit Ihnen, ob Ihre Rechnungssoftware rechtzeitig das richtige Format erzeugt.
Aufbewahrungsfristen nach dem Bürokratieentlastungsgesetz IV
Seit 2025 gilt für Buchungsbelege wie Rechnungen und Kontoauszüge eine Aufbewahrungsfrist von acht statt zehn Jahren. Die Verkürzung betrifft alle Unterlagen, deren alte Frist am 1. Januar 2025 noch nicht abgelaufen war. Bücher, Jahresabschlüsse und Inventare müssen weiterhin zehn Jahre aufbewahrt werden, Handels- und Geschäftsbriefe sechs Jahre. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Unterlage entstanden ist.
Typische Fehler in der Buchhaltung
- Belege kommen gesammelt am Jahresende: Dann fehlen Monatszahlen, und Rückfragen lassen sich kaum noch klären.
- Private und betriebliche Zahlungen laufen über dasselbe Konto. Das kostet Zeit bei jeder Buchung.
- Rechnungen ohne Pflichtangaben: Fehlt etwa die Steuernummer oder das Leistungsdatum, ist der Vorsteuerabzug gefährdet.
- Plattformabrechnungen werden nur mit dem Auszahlungsbetrag gebucht. Richtig ist die Trennung in Umsatz, Gebühren und gegebenenfalls Trinkgeld.
Gerade der letzte Punkt betrifft Restaurants mit Lieferdienst-Umsätzen über Plattformen. Mehr dazu unter Steuerberater für Gastronomie.
Buchhaltung auslagern: So läuft die Zusammenarbeit
- Erstgespräch: Wir klären Rechtsform, Umsatz, Belegmenge und Ihre bisherige Buchhaltung.
- Einrichtung: Zugang zu DATEV Unternehmen online, Bankanbindung, Übernahme der Vorjahresdaten. Kommen Sie von einer anderen Kanzlei, hilft die Seite Steuerberater wechseln.
- Upload: Sie laden Ihre Belege laufend hoch, am besten wöchentlich.
- Buchung: Wir buchen, gleichen die Bank ab und stellen Rückfragen gesammelt.
- Auswertung: Sie erhalten Umsatzsteuer-Voranmeldung und BWA und können Fragen per E-Mail, Telefon oder Video-Call stellen.
Was kostet die Buchhaltung beim Steuerberater?
Die laufende Betreuung aus Buchhaltung und Jahresabschluss bieten wir für Unternehmen ab 100.000 € Jahresumsatz an. Der Preis richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und wird in einer Vergütungsvereinbarung festgelegt. Maßgeblich sind vor allem Belegmenge und Umsatz. Für einzelne Fragen gibt es die Erstberatung für 190 €. Wer gerade gründet, findet das Starterpaket für 400 € unter Existenzgründung. Den Abschluss am Jahresende erklären wir auf der Seite Jahresabschluss.
Häufige Fragen zur Buchhaltung beim Steuerberater
Muss ich meine Belege noch in Papierform aufbewahren?
Belege, die Sie digital erhalten haben, bewahren Sie digital auf. Papierbelege dürfen nach einem geordneten Scanvorgang in der Regel digital archiviert werden. Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege beträgt seit 2025 acht Jahre.
Wie oft muss ich Belege hochladen?
Am besten wöchentlich, spätestens aber so, dass alle Belege eines Monats einige Tage vor der Frist der Umsatzsteuer-Voranmeldung vorliegen.
Brauche ich eigene Buchhaltungssoftware?
Nein. Für den Belegaustausch nutzen Sie DATEV Unternehmen online. Eine Rechnungssoftware für Ihre Ausgangsrechnungen ist sinnvoll, vor allem mit Blick auf die E-Rechnungspflicht ab 2027 und 2028.
Ab wann muss ich E-Rechnungen ausstellen?
Lag Ihr Gesamtumsatz im Vorjahr über 800.000 €, ab dem 1. Januar 2027. Alle anderen Unternehmen ab dem 1. Januar 2028. Empfangen können müssen Sie E-Rechnungen bereits seit dem 1. Januar 2025.
Arbeiten Sie auch mit Mandanten außerhalb von Maintal?
Ja. Die Zusammenarbeit läuft vollständig digital über DATEV, E-Mail, Telefon und Video-Call. Mehr dazu auf der Seite Online-Steuerberater.
Erstgespräch
Lassen Sie uns sprechen
Sie möchten Ihre Buchhaltung an einen Steuerberater abgeben, der digital mit DATEV arbeitet? Schildern Sie uns kurz Ihr Unternehmen und Ihre Belegmenge. Wir melden uns mit einem Vorschlag für die Zusammenarbeit.
Kostenlos und unverbindlich · Antwort in der Regel am selben oder nächsten Werktag
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Stand: September 2026.