Steuerberatung Sarac
Körperschaftssteuer
Körperschaftssteuer
Alles Wichtige zur Körperschaftsteuer – Ihr Unternehmen optimal aufgestellt
Die Körperschaftsteuer ist ein zentrales Thema für Kapitalgesellschaften wie GmbHs, AGs oder haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaften (UG). Sie bildet neben der Gewerbesteuer die maßgebliche Steuerlast für juristische Personen. Doch mit einer strategischen und vorausschauenden Steuerplanung können Sie nicht nur Ihre Abgaben minimieren, sondern Ihr Unternehmen auch stabiler und zukunftsfähiger machen.
Wer ist körperschaftsteuerpflichtig?
Körperschaftsteuerpflichtig sind grundsätzlich alle inländischen Kapitalgesellschaften, darunter:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Aktiengesellschaft (AG)
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG)
Genossenschaften
Vereine und Stiftungen (soweit sie nicht gemeinnützig sind)
Auch ausländische Gesellschaften sind für ihre in Deutschland erzielten Einkünfte körperschaftsteuerpflichtig.
Grundlagen der Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer beträgt in Deutschland derzeit 15 % des zu versteuernden Einkommens. Hinzu kommt in der Regel noch der Solidaritätszuschlag von 5,5 %. Außerdem fällt für Kapitalgesellschaften die Gewerbesteuer an, die von der jeweiligen Gemeinde abhängt.
Ein wesentlicher Unterschied zur Einkommensteuer: Die Körperschaftsteuer besteuert das Einkommen der Gesellschaft selbst, nicht die Gesellschafter. Ausschüttungen an Gesellschafter unterliegen dann wiederum der Abgeltungsteuer oder werden als Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuert.
Steuerliche Abzugsmöglichkeiten
Eine gezielte Steuerplanung hilft dabei, die Steuerlast innerhalb des rechtlichen Rahmens zu optimieren. Dazu zählen:
Betriebsausgaben: Löhne, Mieten, Abschreibungen, Reisekosten, Bewirtungskosten (teilweise abziehbar).
Verlustvortrag und Verlustrücktrag: Verluste können vor- oder zurückgetragen werden, um die Steuerlast zu senken.
Rückstellungen: Für zukünftige Aufwendungen (z. B. Pensionen, Prozesskosten) können steuerlich wirksame Rückstellungen gebildet werden.
Investitionsabzugsbetrag (IAB): Für geplante Investitionen kann vorab ein Abzug geltend gemacht werden.
Besondere Steuerthemen für Kapitalgesellschaften
Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA): Leistungen an Gesellschafter müssen fremdüblich sein. Überhöhte Zahlungen oder unübliche Vorteile werden als vGA behandelt und steuerlich korrigiert.
Organschaft: Die steuerliche Organschaft ermöglicht es, Gewinne und Verluste zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften zu verrechnen. Dies ist ein wichtiger Hebel zur Steueroptimierung in Unternehmensgruppen.
Thesaurierungsstrategien: Einbehaltene Gewinne unterliegen anderen steuerlichen Spielregeln als ausgeschüttete Gewinne. Eine kluge Balance kann die Steuerbelastung langfristig senken.
Steuererklärung und Fristen
Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, jährlich eine Körperschaftsteuererklärung abzugeben. Die Fristen entsprechen meist denen für die Einkommensteuer: 31. Juli des Folgejahres ohne Berater, mit Steuerberater verlängert sich die Frist in der Regel bis zum 28./29. Februar des übernächsten Jahres.
Zusätzlich müssen Kapitalgesellschaften:
Eine Gewerbesteuererklärung
Eine Umsatzsteuererklärung
Einen Jahresabschluss einreichen.
Warum ist steuerliche Beratung wichtig?
Das Körperschaftsteuerrecht ist komplex und von zahlreichen Detailregelungen geprägt. Fehler können teuer werden – sei es durch Nachzahlungen, Zinsen oder Bußgelder. Ein kompetenter Steuerberater sorgt nicht nur für die korrekte und termingerechte Erfüllung Ihrer Pflichten, sondern identifiziert auch Gestaltungsmöglichkeiten, die Ihre Steuerlast langfristig senken.
Wir unterstützen Sie bei:
Gestaltung von Verträgen zur Vermeidung verdeckter Gewinnausschüttungen
Optimierung von Thesaurierung und Ausschüttung
Nutzung von Verlustvorträgen und steuerlichen Gestaltungsspielräumen
Beratung zur Rechtsformwahl und Umstrukturierungen
Fazit
Die Körperschaftsteuer ist ein zentraler Kostenfaktor für Kapitalgesellschaften – aber sie muss kein Nachteil sein. Mit einer proaktiven Steuerstrategie schaffen Sie nicht nur steuerliche Entlastung, sondern auch mehr Liquidität und Planungssicherheit für Ihr Unternehmen.
Sichern Sie sich jetzt einen Beratungstermin, um Ihr Unternehmen steuerlich optimal aufzustellen.